

Vormundschaft Heilbronn
Familienrecht
Die durch Ehe oder Verwandtschaft, Familie oder Lebenspartnerschaft bestehenden Rechtsverhältnisse werden durch das Familienrecht geregelt.
Betroffen können auch Fragen von Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung sein.
Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben, haben Sie viele Fragen zur Scheidung, zum Einhalten des Trennungsjahrs, zur Höhe des Kindesunterhalts sowie Trennungsunterhalts und nachehelichen Unterhalts für den Ehepartner, zum Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ihre minderjährigen Kinder, zum Umgangsrecht.
Sie werden sich fragen, wer in der Ehewohnung bleiben kann oder wie bezüglich des gemeinsamen Eigentums am Haus oder Ihrer gemeinsamen Eigentumswohnung zu verfahren ist, wer zukünftig die Raten auf gemeinsame Schulden tragen muss und ob Ansprüche wegen Gesamtschuldnerausgleich deshalb bestehen.
Wie ist der Hausrat zu verteilen, welche vermögensrechtlichen Ansprüche habe ich?
Wie sind Zugewinnausgleichsansprüche zu errechnen oder existiert ein Ehevertrag, der Gütertrennung oder Gütergemeinschaft bestimmt?
Welche Ansprüche habe ich auf die Rente meines Ehepartners, ist der Versorgungsausgleich immer durchzuführen?
Wann muss ich die Steuerklassen ändern?
Was bedeutet „begrenztes Realsplitting“?
Was regelt die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“?
Vielleicht benötigen Sie auch Beratung wegen des Abschlusses eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung?
Mit allen diesen Anliegen sind Sie bei uns richtig und willkommen.
Wir sind eine seit langem im Familienrecht erfolgreich und engagiert tätige Fachanwaltskanzlei mit zwei Fachanwälten für Familienrecht und großer Erfahrung im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich und mit dem für Sie zusätzlichen Vorteil des ständigen Austauschs im Fachanwaltsteam über neueste Gesetzesänderungen und Entwicklungen in der Rechtsprechung, die einem stetigen Wandel unterworfen ist.
Ihre Fachanwälte für Familienrecht Elke Rügner-Späth und Roland Eckert freuen sich auf Sie.