Erbrecht Heilbronn

Rechtsanwalt Erbrecht Heilbronn

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Streit um das Erbe?

Wir lösen Ihre Probleme im Erbfall:

  • Erbauseinandersetzung
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Testamente und Erbverträge

Erbrecht Heilbronn - Testament oder Erbvertrag

Gilt die gesetzliche Erbfolge, hat der Verstorbene ein Testament errichtet oder wurde ein Erbvertrag geschlossen?
Bei mehreren Erben kann es Streitigkeiten um die Verteilung des Nachlasses geben. Vielleicht sind Sie als naher Angehöriger oder Ehepartner des Verstorbenen von der Erbfolge durch notarielles oder privatschriftliches Testament ausgeschlossen. Dann können Pflichtteilsansprüche oder Pflichtteilsergänzungsansprüche gegeben sein. Es kann Testamentsvollstreckung angeordnet sein, mit der Sie eventuell nicht einverstanden sind. Oder Sie sind Erbe geworden und Vermächtnisse belasten den Nachlass und Ihre Verfügungsmöglichkeiten usw.

Möglicherweise wollen Sie selbst zu Lebzeiten die gesetzliche Erbfolge ändern und einen Erbvertrag schließen oder die Erbfolge durch Testament bestimmen.

In all diesen Fällen geben wir Ihnen sachliche, kompetente Auskünfte und beraten / vertreten Sie gern, damit Sie in einer schwierigen Lebenssituation zu Ihrem Recht kommen.

Unsere Spezialistin im Erbrecht ist Frau Rechtsanwältin Elke Rügner-Späth.

Sie ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin im Erbfall sowie bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge). Weiterhin unterstützen sie sie bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Beispielsweise wenn Sie als Ehepartner oder Kind des Verstorbenen von der gesetzlichen Erbfolge durch letztwillige Verfügungen ausgeschlossen sind.

Besonders bei eigenhändigen Testamenten kommt es häufig vor, dass sich nach dem Tod des Testamentserrichters herausstellt, dass die Bestimmungen im Testament unklar bzw. missverständlich sind. Wir können für Sie mit Hilfe der Auslegung ermitteln, welche Rechtsfolgen gegeben sind. Unter Umständen kommt es auch zur Anfechtung von Testamenten, weil der Verstorbene zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht testierfähig war.


Erbrecht Heilbronn - Erbauseinandersetzungen

Soweit mehrere Personen erbberechtigt sind (z. B. der überlebende Ehepartner und Kinder) bilden Sie eine Erbengemeinschaft. Deren Auseinandersetzung gelingt häufig nicht ohne rechtlichen Beistand. Wir lösen für Sie komplizierte Rechtsfragen und erstreben zunächst einvernehmliche, gütliche Lösungen zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft an. Soweit Vereinbarungen nicht getroffen werden können, sind wir selbstverständlich auch im Streitfall und in der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Erbrechtsanwälte Ihres Vertrauens. Wir berücksichtigen auch Ihre persönliche Situation und streben Lösungen an, die für Sie ein geringes Kostenrisiko bergen.


Erbrecht Heilbronn - Nicht-eheliche Kinder

Nicht selten stellt sich erst im Erbfall heraus, dass nicht-eheliche Kinder vorhanden sind, die ebenfalls ein Erbrecht oder zumindest Pflichtteilsansprüche haben. Wir fordern für Sie Auskünfte und Nachlassverzeichnisse an, um die Berechnungsgrundlage für Ihre Rechte zu haben, die wir für Sie durchsetzen. Die Stärken unserer Rechtsanwälte sind neben guten Rechtskenntnissen auch sehr langjährige Erfahrung und die am Mandanten ausgerichtete Arbeitsweise. Ehepartner sowie Kinder können durch Testamente von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sein (Enterbung), Ihnen steht der Pflichtteil sowie Pflichtteilsergänzungsansprüche zu. Streitpunkte sind häufig fehlende Auskünfte zum Nachlass und dessen Höhe, Bewertungsfragen (z. B. bezüglich Immobilien oder Betrieben), die Höhe von Nachlassverbindlichkeiten usw. Hier bedarf es der fachkundigen, anwaltlichen Beratung und Vertretung, die wir Ihnen anbieten.


Erbrecht Heilbronn - Nicht-eheliche Lebensgemeinschaft

Immer größere Bedeutung haben Gestaltungen in Testamenten, wenn nicht-eheliche Lebensgemeinschaften und Patchwork-Familien bestehen. Der nicht-eheliche Partner hat kein gesetzliches Erbrecht, es bedarf also der Vorsorge zu Lebzeiten. Dies gilt besonders, wenn gemeinsam Haus oder Eigentumswohnung erworben und die Schulden gemeinsam abbezahlt werden. Hier bedarf es der Absicherung für den Fall, dass der Partner stirbt. Dies gilt erst recht, wenn einseitige Kinder und gemeinsame Kinder vorhanden sind.

Es zahlt sich für Sie aus, wenn Sie hier mit Hilfe unserer Beratung und Vertretung ergebnisorientierte Regelungen finden oder zielgerichtet wirksam in Rechtsstreitigkeiten vertreten sind.


Ansprechpartner für Erbrecht in unserer Kanzlei in Heilbronn ist:

Rechtsanwältin Erbrecht Heilbronn

Elke Rügner-Späth
Rechtsanwältin / Spezialgebiet Erbrecht